Impressum


Firma:

Bader Softwareentwicklung

Zeppelinstr. 71

 

73430 Aalen



Inhaber:

Ewald Bader



Telefon:

+49 172 73 74 137




Inhaltlich Verantwortlicher

(gemäß § 10 Absatz 3 MDStV)

Ewald Bader

Adresse siehe oben



Haftungsausschluss:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bader Softwareentwicklung

Zeppelinstr. 71

73430 Aalen

 

1.         Allgemeines

             Für die Geschäftsbeziehung zwischen mir und meinen Abnehmern bzw. Kunden gelten ausschließlich folgende allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes von mir ausdrücklich schriftlich vereinbart, bzw. bestätigt ist. Meine allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten spätestens durch die Annahme der Lieferung bzw. Ausführung meiner Serviceleistungen, sowie die im Zusammenhang damit erbrachten sonstigen Leistungen als anerkannt. Darüber hinaus gelten je nach Produktart die besonderen Bestimmungen, die in den Hard- bzw. Softwareverträgen und gegebenenfalls in den jeweiligen Vertragsbedingungen der Produkthersteller geregelt sind.

 

2.         Angebote und Vertragsabschluß

2.1      Meine Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch meine Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung des Auftrages durch den Kunden, oder durch Ausführung des Auftrages bzw. Ausführung der Serviceleistung zustande.

2.2      Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für mich erst dann verbindlich, wenn Sie von mir ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

3.         Anwendungstechnische Beratung

3.1.     Anwendungstechnische Beratung gebe ich nach bestem Wissen aufgrund meiner Erfahrungen und den Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. der Lieferanten. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung meiner Ware sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen.

3.2      Für regelmäßige Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich. Bei Datenreorganisationen kann eine vollständige Wiederbeschaffung der Daten nicht garantiert werden.

 

4.         Gewährleistung und Haftung

4.1      Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen, sowie richtige Arbeitsweise der Programme sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware bzw. Programme schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware bzw. das Programm als genehmigt. Im Falle von Mängelrügen ist auf meinen Wunsch die beanstandete Ware bzw. das Programm in der Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an mich einzusenden.

4.2      Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang. Für gelieferte Erzeugnisse, die ich von dritter Seite bezogen habe, beschränkt sich meine Haftung auf die Abtretung der mir gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche.

4.3      Werden Fehlmengen nachgewiesen, liefere ich entsprechend nach, soweit ich dazu aufgrund der Liefermöglichkeiten der Hersteller in der Lage bin. Meine Gewährleistung für Geräte ist auf Nachbesserung beschränkt. Im Übrigen beschränkt sich meine Gewährleistung nach meiner Wahl auf Umtausch, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises.

4.4      Ist im Falle des Umtausches auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft oder führt eine wiederholte Nachbesserung nicht zum Erfolg, steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises zu.

 

5.         Gewerbliche Schutzrechte

5.1      Soweit nicht anders vereinbart, übernehme ich keine Haftung dafür, dass die von mir gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, mir unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.

5.2      Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut oder entwickelt worden, so hat der Besteller mich von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

 

6.         Lieferzeit

6.1      Die Lieferzeit beginnt, sobald sich beide Teile über die Bedingungen des Geschäftes einig sind, jedoch frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung oder der Unterzeichnung des Auftrages durch den Kunden.

6.2      Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand mein Geschäft in Aalen verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

6.3      Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Lieferverzug tritt nicht ein, wenn im Bereich des Lieferanten, oder in einem für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt, oder anderen für den Lieferanten außergewöhnliche, unabwendbare, oder unverschuldete Umstände, oder durch Streik, oder durch Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, dass ich nicht rechtzeitig liefern kann. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald ich davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm ein Rücktrittsrecht zu, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt ist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

 

7.         Gefahrübergang

             Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware bzw. die Programme dem Kunden übergeben worden sind, oder mein Lager verlassen haben. Dies gilt auch dann, wenn ich die Transportkosten trage.

 

8.         Besondere Zahlungsbedingungen

8.1      Der Käufer kann nur mit unstreitigen, oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.

8.2      Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, kann ich, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für weitere Lieferungen , Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

 

9.         Eigentumsvorbehalt

9.1      Alle gelieferten Waren und Programme bleiben solange mein Eigentum, bis der Kunde alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat.

9.2      Der Kunde hat die Waren bzw. Programme bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren.

9.3      Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Gegenstände weiter zu veräußern.

9.4      Bei Zahlungsverzug des Käufers bin ich berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in meinem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.

9.5      Auf mein Verlangen hat mir der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand, der in meinem Eigentum stehenden Waren oder Programme, sowie über den Standort der vermieteten Waren oder Programme zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

 

10.      Preise und Mietzahlungen

10.1    Alle Preise verstehen sich ab Aalen. Die Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

10.2    Die Anlieferung und Aufstellung der Geräte durch mich, sowie die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Kunden.

10.3    Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides an einen Kunden zur Probe überlassen, beträgt die kostenlose Probezeit 1 KW, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

10.4    Nach Ablauf einer KW ab dem Zeitpunkt der Überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 5% des Auftragswertes bei einem Auftragswert bis € 10.000,-- und von 3% des Autragswertes bei einem Auftragswert von mehr als € 10.000,-- fällig, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

10.5    Diese Mietzahlungen werden voll auf den Kaufpreis angerechnet.

10.6    Bei Beratungen in Fragen der Hard- und Software wird bei Nicht-Zustandekommen eines Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5% der im Angebot stehenden Hard- und Softwarepreise als Beratungshonorar fällig.

 

11.      Schlußbestimmungen

11.1    Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

11.2    Erfüllungsort ist Aalen.

11.3    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Aalen, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß.

11.4    Meine sämtlichen Serviceleistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Käufer anerkannt werden. Der Umfang meiner Leistungspflicht bestimmt sich nach dem von mir bestätigten Auftrag und meinen Servicevorschriften. Der Käufer hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung meiner Leistungen erforderlich sind.

 

11.5    Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit meinem Geschäftsbetrieb entstehen, meine Haftpflichtversicherung nicht eintritt, bin ich ausschließlich haftbar für von mir zu vertretende Schäden an dem bearbeiteten Gerät, aber auch nur dann, wenn mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für indirekte Folgeschäden ist unabhängig von dem mir nachgewiesenen Verschulden völlig ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.